1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für sämtliche Lieferungen und Verkäufe inkl. Termingeschäfte der Lieferantin und sind Bestandteil des Einzelvertrages.
1.2 Allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist.
2. Vertragsschluss
2.1 Die mündliche oder schriftliche Bestellung des Kunden gilt als Antrag zum Abschluss eines Vertrages. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung (schriftlich o. mündlich) der Lieferantin zustande. Weicht die Auftragsbestätigung der Lieferantin von der mündlichen oder schriftlichen Bestellung des Kunden ab, gilt diese als vom Kunden genehmigt, sofern dieser die Auftragsbestätigung nicht innert 5 Tagen (Datum Poststempel) nach Erhalt schriftlich beanstandet.
2.2 Erweist sich ein Kaufinteressent als zahlungsunfähig, kann die Lieferantin auch nach erfolgter Auftragsbestätigung vom Vertrag zurücktreten. Diesfalls ist die Lieferantin nicht zur Lieferung verpflichtet und der Kunde hat keine Ansprüche auf Schadenersatz. Die Lieferantin ist ausdrücklich berechtigt, Erkundigungen bezüglich der Bonität von Kunden einzuholen. Die Lieferantin behält sich vor, bei Zweifel hinsichtlich der Einhaltung der Zahlungsbedingungen, nur per Vorauszahlung zu liefern oder andere Sicherheiten zu verlangen.
3. Preise
3.1 Die vereinbarten Preise gelten ausschliesslich für die konkret spezifizierten Warenlieferungen. Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht genannt sind, werden gesondert berechnet.
3.2 Allfällige Erhöhungen von Frachtkosten, Zöllen, direkten oder indirekten Steuern, Abgaben und Gebühren sowie aus behördlichen Massnahmen resultierende Verteuerungen zwischen dem Datum der Auftragsbestätigung und der Lieferung werden dem Kunden zusätzlich zum vereinbarten Preis in Rechnung gestellt.
3.3 Termingeschäfte stellen für den Kunden ein erhöhtes Risiko dar. Gewinnchancen und Verlustrisiko aus Veränderungen des Warenpreises zwischen dem Tag des Abschlusses des Terminkontraktes und der Auslieferung der Ware liegen allein beim Kunden. Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche aus Verlusten, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
4. Zahlungskonditionen
Zahlungen des Kunden haben innerhalb von 15 Tagen, sofern keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde, nach Rechnungsdatum rein netto, ohne jeglichen Abzug und unter Ausschluss der Verrechnung, zu erfolgen.
5. Zahlungsverzug
5.1 Nach Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist können ohne weitere Mahnung Verzugszinse in der Höhe von 5% berechnet werden. Wird dennoch gemahnt, kann die Lieferantin dem Kunden eine Mahngebühr von CHF 10.-- belasten. Nach Nichtbezahlung trotz Mahnung werden neben einem allfälligen Verzugsschaden auch sämtliche Forderungen der Lieferantin aus andern Lieferungen zur Zahlung fällig. Bestehende Bestellungen hat die Lieferantin nicht zu erfüllen, solange sich der Kunde in Zahlungsverzug befindet, in ein Pfändungs- oder Konkursverfahren verwickelt ist oder eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögenslage eingetreten ist.
5.2 Bis zur vollständigen Bezahlung der gelieferten Ware kann die Lieferantin vom Vertrag zurücktreten und die Ware zurückfordern (Art. 214 Abs. 3 OR). Diesfalls ist der Kunde verpflichtet, bereits gelieferte Ware in gleicher Quantität und Qualität unverzüglich auf eigene Kosten der Lieferantin zurückzuerstatten, Verzugszinse gemäss vorstehendem Absatz zu bezahlen und der Lieferantin den gesamten aus dem Zahlungsverzug und dem Vertragsrücktritt entstehenden Schaden zu ersetzen.
6. Lieferung
6.1 Lieferfrist
Die Lieferung erfolgt während der vertraglich vereinbarten Auslieferungsperiode nach Wahl der Lieferantin. Ein vereinbarter Liefertermin kann je nach Transport- und Nachschubverhältnissen Schwankungen unterliegen. Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche aus verspäteter oder unterbliebener Lieferung sind ausgeschlossen.
6.2 Menge
Messungen erfolgen nach gesetzlichen Vorgaben.
Bei Unter- oder Überschreitung der vereinbarten Menge um nicht mehr als 10% stehen dem Kunden keine Ansprüche auf Restlieferung oder Rücknahme zu.
Sollte die effektiv ausgelieferte Menge pro Lieferung und Abladeort aus Verschulden des Kunden um mehr als 10% unter der Bestellmenge liegen, so ist die Lieferantin berechtigt, den Preis der betreffenden Mengenkategorie anzuwenden.
Liegt die Liefermenge aus Verschulden der Lieferantin um mehr als 10% oder mindestens 1000 Liter unter der Bestellmenge pro Ablad, so kann der Kunde innerhalb von 5 Tagen Nachlieferung ohne zusätzliche Kosten verlangen.
Bei Liefermengen, die die Bestellmenge in Vereinbarung mit dem Kunden überschreiten, insbesondere beim Auffüllkauf, ist die Lieferantin berechtigt, die gesamte Mehrmenge zum Tagespreis in Rechnung zu stellen.
Unter der Voraussetzung, dass dem Kunden dadurch keine Nachteile entstehen, ist die Lieferantin berechtigt, beginnend ab der vereinbarten Auslieferungsperiode die Ware in mehreren Teilmengen zu liefern.
6.3 Ablad
Wird in der Bestellung nicht ausdrücklich etwas anderes genannt, versteht sich die bestellte Menge für den Ablad in einen einzigen Behälter. Sollte sich nachträglich herausstellen, dass die bestellte Menge in verschiedene Behälter verteilt werden muss, behält sich die Lieferantin vor, die Einheitspreise entsprechend den einzelnen Ablademengen pro Behälter nach Massgabe ihrer üblichen Mengenabstufungen zu berechnen.
Erschwerte Lieferungen, die einen hohen Zeitaufwand verursachen, zusätzliches Personal benötigen oder eine besondere Art der Zuleitung erfordern, werden nur gegen Verrechnung der Mehrkosten ausgeführt.
7. Verpflichtungen des Kunden bei Lieferungen
7.1 Der Kunde ist verpflichtet, die freie Zufahrt/Zugang zur Abladestelle/Tank sicherzustellen. Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, dass die Tankanlage den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere Gewässerschutzvorschriften, entspricht.
7.2 Sollte der Ablad aufgrund nicht erfüllter gesetzlicher Vorschriften oder aus anderen, vom Kunden verursachten Gründen nicht möglich oder erschwert sein, hat der Kunde für die der Lieferantin entstehenden Kosten aufzukommen.
7.3 Die Lieferantin haftet nicht für Schäden, die infolge mangelhaften Zustands der Tankanlage entstehen oder auf nicht gesetzeskonforme Tankanlagen zurückzuführen sind.
8. Liefer- und Annahmeverzug
8.1 Ist die Lieferung innerhalb der vereinbarten Lieferperiode nicht erfolgt, kann der Kunde erst nach Ablauf einer der Lieferantin mit eingeschriebenem Brief zu setzenden Nachfrist von mindestens 5 Werktagen vom betreffenden Teil des Vertrages zurücktreten. Akzeptiert der Kunde einen vorgeschlagenen Liefertermin der Lieferantin innerhalb der vereinbarten Lieferperiode nicht, kann der Kunde nicht zurücktreten.
8.2 Der Kunde gerät durch Nichtabnahme der bestellten Lieferung in Annahmeverzug. Diesfalls kann die Lieferantin die bestellte Menge nach Ablauf von 5 Werktagen entweder bei sich einlagern und in Rechnung stellen, nachliefern oder annullieren. Die Lagergebühren, Administrations- und Zinskosten betragen pro 100 Liter und angefangenem Monat CHF 0.50 und werden dem Kunden zusätzlich zum Verkaufspreis belastet.
9. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche von der Lieferantin gelieferten individualisierbaren Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung deren Eigentum. Die Lieferantin ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt nach schweizerischem Recht im Register am Sitz/Wohnort des Kunden eintragen zu lassen. Der Kunde verpflichtet sich in diesem Fall, freien Zugang zur Ware zu gewähren und verzichtet ausdrücklich auf jede Art von Widerspruch. Alle mit der Rücknahme der Ware verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
10. Höhere Gewalt
10.1 Können durch Einwirkungen höherer Gewalt, namentlich Krieg oder Unruhe, Naturkatastrophen oder Feuer, Stromausfall, Epidemien oder Quarantäne, Streik oder Aussperrungen, Massnahmen der Regierung, Versorgungsschwierigkeiten, Kontingentierungen, Ein- und Ausfuhrverbote und sonstige behördliche Massnahmen im In- und Ausland, jede Art von Lieferbehinderung, jede Art von Betriebsstörung, die Zerstörung und Beschädigung von Rohstoffen, Hilfsmaterialien oder der Ware selbst oder ähnliche Umstände, vertragliche Verpflichtungen der Lieferantin nicht oder nicht vertragsgemäss erfüllt werden, so wird die Lieferantin im Umfang der Einwirkung von der Einhaltung dieser Verpflichtungen befreit, ohne zu Schadenersatz oder zur Nachlieferung verpflichtet zu sein.
10.2 Sollten Lieferbehinderungen nur Teillieferungen gestatten, behält sich die Lieferantin das Recht vor, die einzelnen Zuteilungen an ihre Abnehmer anteilmässig oder nach behördlichen Vorschriften vorzunehmen.
10.3 Ein Fall Höherer Gewalt bei Unterbeauftragten und Vertragspartnern gilt als Fall Höherer Gewalt der Lieferantin.
11. Gewährleistung und Reklamationen
11.1 Die Lieferantin verpflichtet sich, die Ware in vereinbarter Spezifikation und Qualität zu liefern. Handelsübliche Abweichungen bezüglich Beschaffenheit und Aussehen der Ware berechtigen den Kunden nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen.
11.2 Der Kunde soll Mängel der Ware sofort nach erfolgter Lieferung, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von 5 Tagen nach Lieferung schriftlich der Lieferantin anzeigen. Versäumt der Kunde diese Rügefrist, so gilt die gelieferte Ware als genehmigt und die Geltendmachung von Ansprüchen als verwirkt.
12. Haftung
12.1 Die Lieferantin ersetzt dem Kunden, unter Ausschluss von indirekten Schäden und Folgeschäden, wie entgangenem Gewinn, Schaden, der dem Kunden aufgrund einer Lieferung entsteht, bis zu maximal CHF 50’000.- pro Schadenfall. Die Lieferantin haftet nicht, wenn sie nachweist, dass ihr (einschliesslich deren Organe, Angestellten, Lieferanten, Unterbeauftragten, Vertragspartnern etc.) kein Verschulden zur Last fällt.
12.2 Im Übrigen werden jegliche Schadenersatzansprüche gegen die Lieferantin (einschliesslich deren Organe, Angestellten, Lieferanten, Unterbeauftragten, Vertragspartnern etc.) wegbedungen.
13. Zweckbestimmung der Mineralölprodukte
Der Kunde ist gegenüber der Zollverwaltung sowie gegenüber der Lieferantin verantwortlich, dass die gekaufte Ware nur gemäss den zollamtlichen Zweckbestimmungen verwendet wird. Heizöl wird zu einem begünstigten Satz besteuert und darf daher nur zu Feuerungszwecken verwendet werden. Widerhandlungen und zweckentfremdete Nutzung werden nach dem Mineralölsteuergesetz geahndet.
14. Abweichungen von den Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen
Abweichungen dieser AVL bedürfen der Schriftform.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
15.1 Es gilt schweizerisches Recht, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.
15.2 Gerichtsstand für die Lieferantin und den Kunden ist der Sitz der Lieferantin. Es steht der Lieferantin jedoch das Recht zu, das am Sitz des Kunden zuständige Gericht anzurufen.
Luzern, Oktober 2011
Allgemeine Geschäftsbedingungen
AVIA Kundenkarte
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für die AVIA Kundenkarte und regeln das Rechtsverhältnis zwischen der kartenausgebenden Firma und dem Karteninhaber.
Die kartenausgebende Firma:
Schätzle AG
Landenbergstrasse 35
6002 Luzern
L_hc__elzteahcs--ofni
041 368 60 00
1. Teilnahme: Mit der Annahme des Kartenantrages durch die kartenausgebende Firma erhält der Bewerber (nachstehend "Karteninhaber" genannt) eine persönliche und unübertragbare AVIA Kundenkarte (nachstehend "Karte" genannt) und einen persönlichen Geheimcode ("PIN-Code"). Die kartenausgebende Firma ist berechtigt, Anträge auf Ausstellung von Karten ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Mit Unterschrift des Kartenantrages erklärt sich der Bewerber mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Gebrauch der Karte einverstanden. Jede ausgestellte Karte bleibt Eigentum der kartenausgebenden Firma.
2. Zahlungsfunktion und Benutzung der Karte: Die Karte berechtigt den Karteninhaber grundsätzlich, sofern mit der kartenausgebenden Firma nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, mittels des PIN-Code an AVIA Tankstellen in der Schweiz sowie an allfälligen weiteren Akzeptanzstellen (nachstehend "Akzeptanzstelle(n)") Treibstoff, sowie weitere angebotene Waren und Dienstleistungen im Umfang von maximal CHF 200.00 pro Tag zu beziehen. Vom Bezug mit der Karte ausgenommen sind Lose und sonstige Einsätze für die Teilnahme an Glücksspielen und Lotterien sowie Telefon- und Taxkarten. Produkte und Bezüge an Tankstellen Shops können weiter limitiert werden. Setzt der Karteninhaber die Karte zum Bezug von Waren und/oder Dienstleistungen an einer Akzeptanzstelle ein, welche nicht durch die kartenausgebende Firma betrieben wird, handelt der Karteninhaber als direkter Stellvertreter (Art. 32 OR) für die kartenausgebende Firma gegenüber der Akzeptanzstelle (Kettengeschäft). Sollten vorübergehend an einer bestimmten Akzeptanzstelle keine Bezüge getätigt werden können, berechtigt dies den Karteninhaber zu keinen Ersatzansprüchen. Dem Karteninhaber gegebenenfalls von Zeit zu Zeit angebotene Vorteilsprogramme können jederzeit geändert oder beendet werden.
3. Sorgfalt und Haftung: Der Karteninhaber hat die Einrichtungen der Akzeptanzstellen gemäss den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, den Weisungen der Akzeptanzstellen sowie der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt zu benutzen. Der Karteninhaber haftet der kartenherausgebenden Firma und/oder der jeweiligen Akzeptanzstelle für sämtliche fahrlässig, vorsätzlich oder durch das Handeln von Hilfspersonen verursachten, direkten oder indirekten Schäden aller Art. Allfällige vom Karteninhaber festgestellte Defekte oder sonstige Mängel sind durch diesen so rasch als möglich der kartenherausgebenden Firma zu melden.
Die kartenherausgebende Firma sowie die Akzeptanzstellen haften dem Karteninhaber, unter Ausschluss der Haftung für Hilfspersonen, ausschliesslich in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
4. Verlust und Diebstahl: Der Karteninhaber ist verpflichtet, die Karte sofort nach Erhalt auf der Rückseite zu unterzeichnen und sorgfältig und sicher aufzubewahren. Der persönliche Geheimcode ist getrennt von der Karte aufzubewahren und gegenüber unberechtigten Dritten geheimzuhalten. Sollte die Karte verloren gehen oder gestohlen werden, so ist dies unverzüglich der kartenausgebenden Firma zu melden. Alle Schäden, die infolge Diebstahls, Verlusts oder missbräuchlicher Verwendung der Karte entstehen, sind vom Karteninhaber zu tragen. Der Karteninhaber haftet für sämtliche der kartenausgebenden Firma im Zusammenhang mit dem Diebstahl oder dem Verlust der Karte entstehenden Kosten. Für den Ersatz einer gestohlenen, verlorenen oder beschädigten Karte kann eine Gebühr von CHF 10.00 berechnet werden.
5. Rechnung: Der Karteninhaber erhält von der kartenausgebenden Firma monatlich eine Rechnung für die durch ihn mit seiner Karte bei Akzeptanzstellen getätigten Bezüge von Treibstoff sowie weiteren Waren und Dienstleistungen. Er ist verpflichtet, diese nach Erhalt sofort zu prüfen. Rechnungen, die nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt schriftlich beanstandet werden, gelten als genehmigt. Die Rechnung ist nach Massgabe der darin angegebenen Zahlungsbedingungen rein netto zu begleichen. Mit Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Karteninhaber ohne weiteres in Verzug. Sämtliche Kosten und Auslagen, die der kartenausgebenden Firma aus dem Zahlungsverzug entstehen (insbesondere Mahnungs- und Inkassokosten, Verzugszinsen), werden dem Karteninhaber zusätzlich belastet. Mit jeder Rechnung wird eine Administrationsgebühr im Betrag von CHF 2.50 verrechnet. Diese Administrationsgebühr entfällt, wenn der Karteninhaber die elektronische Zustellung der Rechnung (z.B. E-Payment) gewählt hat.
6. Kündigung und Ausschluss: Der Karteninhaber kann jederzeit unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist per Einschreiben, unter Beilage einer Kopie eines amtlichen Ausweises und mittels Rücksendung der Karte an die kartenausgebende Firma kündigen. Ansonsten verfällt die Karte an dem auf ihr eingeprägten Datum. Hat der Karteninhaber die Karte nicht vor Ablauf der Gültigkeitsdauer gekündigt, erhält er unaufgefordert eine neue Karte. Die kartenausgebende Firma ist berechtigt, Karten jederzeit ohne Angabe von Gründen zurückzufordern, zu sperren oder nicht zu erneuern. Eine zurückgeforderte Karte wird mit Eingang der entsprechenden Erklärung beim Karteninhaber ungültig und ist unverzüglich an die kartenausgebende Firma zurückzusenden. Die Verwendung einer abgelaufenen oder ungültigen Karte sowie jede andere missbräuchliche Verwendung der Karte kann Gegenstand einer strafrechtlichen Verfolgung bilden. Der Karteninhaber haftet vollumfänglich für daraus entstehende Schäden.
7. Änderungen: Die kartenausgebende Firma ist berechtigt, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern, zu ergänzen oder das AVIA Kundenkarten Programm zu beenden. Änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen [(darunter fällt auch die Anpassung der Administrationsgebühr)] werden unter www.avia.ch/kundenkarte publiziert. Sie gelten als genehmigt, wenn der Karteninhaber nicht innert einer Frist von 30 Tagen seit Publikation bei der kartenausgebenden Firma schriftlich und eingeschrieben Widerspruch erhebt und gleichzeitig die Karte zurücksendet oder er die Karte nach Publikation weiter benützt. Erhebt der Karteninhaber fristgerecht Widerspruch, endet das Vertragsverhältnis zwischen der kartenausgebenden Firma und dem Karteninhaber unter Vorbehalt bestehender Forderungen aus oder im Zusammenhang mit der bisherigen Nutzung per sofort. Die Karte wird mit Eingang des Widerspruchs bei der kartenausgebenden Firma ungültig.
8. Mitteilungspflicht und Berichtigung: Der Karteninhaber ist verpflichtet, sämtliche Änderungen gegenüber den im Antrag gemachten Angaben bezüglich Name, Adresse, Fahrzeugkennzeichen etc. unverzüglich der kartenausgebenden Firma schriftlich mitzuteilen. Der Karteninhaber hat jederzeit das Recht, seine Daten mittels Mitteilung an die kartenausgebende Firma zu berichtigen oder vervollständigen zu lassen.
9. Datenschutz: Für die Bearbeitung von Personendaten durch die kartenherausgebende Firma gilt die jeweils gültige Datenschutzerklärung.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterstehen schweizerischem Recht, unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts und der Bestimmungen des Bundesgesetzes über das internationale Privatrecht. Für allfällige Streitigkeiten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. der Benützung der Karte sind für Geschäftskunden ausschliesslich die ordentlichen Gerichte am Sitz der kartenausgebenden Firma zuständig.
Luzern, September 2023
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Wettbewerbe
Landenbergstrasse 35
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Luzern, September 2023